Rei-ni-gung.de
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Willkommen bei Ihrem Hausmeisterservice Rei-ni-gung.de
Treppenhausreinigung:
Wöchentlich
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Fegen bzw. Saugen und Wischen der Treppen und Flure
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Fußmatten werden Hochgestellt, Hauseigene wieder Hingelegt
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Nicht bewohnte Dachböden werden alle 14 Tage Gesäubert.
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Entstauben der Kehrleiste
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Feuchtes abwischen des Handlauf, Fensterbretter und Schenkel im Fensterbereich soweit erreichbar.
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Endstauben der Leisten im Mittleren Bereich der Wände in den Aufgängen.
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Entfernen der Spinnweben allgemein und auch im Bereich der Innen- und Außenrahmen der -Flächen von den Wohnungstüren und den Wänden.
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Feuchtes abwischen der Ein - und Durchgangstüren innen und Außen soweit Erreichbar ( Staubkanten )
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feucht abwischen der Briefkästen und obere Ablage, Wandleisten im Eingangsbereich
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feuchtes abwichen der Klingelanlage
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vorhandene Papierbehälter ausleeren
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Glasscheiben der Eingangstüren putzen soweit erreichbar ( Glasspray )
14 Tätig
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vorhandene im Fußboden eingelassene Abstreifgitter im Innenbereich hochnehmen und Mulde Säubern
Monatlich
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feuchtes Abwischen der Traljen ( Treppengeländer )
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feuchtes abwischen der Lichtschalter, abstauben der Beleuchtungskörper
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feststehende Flügel der Ein - und Durchgangstüren öffnen und Kante Säubern.
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Oberkante von den Wohnungstüren entstauben ( ca. alle 2 Monate )
2 x im Jahr
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Glasreinigung mit Rahmen
Nach bedarf
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Gartenanlage Mähen, Hecken und Sträucher beschneiden Laub Hacken
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defekte Leuchtmittel Wechseln
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annahme von Öllieferung
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Schließdienst für Handwerker
Sofern Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur verfügung.
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Steuervorteil
Haushaltsnahe Dienstleistung sind steuerlich absetzbar:
Gemäß Paragraf 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 600,- Euro / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 3.000,- Euro / Jahr anerkannt. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt. Mieter können Kosten für Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung steuerlich absetzen auch Kosten für so genannte Kleinreparaturen.